Der richtige Lebenslauf - Individualität und Fakten gefragt


Der Lebenslauf ist das Herz Ihrer Bewerbung. Viele Personaler lesen den Lebenslauf noch vor dem Anschreiben. Hier finden sie die wesentlichen Fakten zum Bewerber. Eine sorgfältige Erstellung des Lebenslaufs ist daher genau so wichtig wie der Aufbau des Lebenslaufs und die individuellen Inhalte. Damit Sie mit Ihrem Lebenslauf überzeugen, habe ich die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.


Der richtige Lebenslauf: Struktur


Der Lebenslauf enthält eine Fülle wichtiger Fakten. Daher besonders wichtig: eine klare Struktur und eine ansprechende Darstellung. Die wesentlichen Inhalte müssen auf einen Blick erkannt werden. Folgende Rubriken sind heute Standard für den gelungenen Lebenslauf:


Zeiten


Bei der Angabe der Zeiten haben Sie drei Alternativen zur Wahl:


Der Lebenslauf

„08.65 – 07.69“,


„08/1965 – 07/1965“

oder

„Aug. 65 – Juli 69“


sind möglich. Vorgegeben ist die Angabe in Zahlen – reine Geschmackssache. Keine Geschmackssache ist es, „nur mit Jahreszahlen“ zu arbeiten. Bei der Schulbildung mag es ja noch angehen:

1979 – 1989

Dom-Schule Lichtenau

- Abschluß: Mittlere Reife -

Das kann man rechnerisch nachvollziehen: zehn Jahre Schule, alles o.k.


Bei Kurzschuljahren oder einer dreieinhalbjährigen Ausbildung sieht es schon ganz anders aus!


Ist das wirklich so bedeutsam? Beim obigen Beispiel noch nicht, aber sowie Sie ein, zwei Positionen Berufsleben hinter sich haben, wird es mit Sicherheit wichtig! Bewerbungsunterlagen werden nach dem „Negativauslese-Prinzip“ gesichtet – das bedeutet, es wird nach Löchern im Lebenslauf gefahndet!


Ein einjähriger Auslandsaufenthalt in Kanada, ohne Motivation, ohne Zeugnis, riecht nach einer Leiche im Keller. Diese und ähnlich faule Ausreden haben sich schon herumgesprochen. Sie decken einfach Ihren Gefängnisaufenthalt, indem Sie nur Jahreszahlen benutzen, denn: 1982 – 1984 sind wohl rechnerisch zwei Jahre, können aber auch nur ein Jahr und zwei Monate – gerechnet von Dezember 1982 – Januar 1984, oder sogar drei Jahre, gerechnet Januar 1982 bis Dezember 1984 bedeuten! Glauben Sie mir, was Sie jetzt unter Umständen vor Erstaunen die Augen aufreißen lässt, ist für einen gewieften Personalchef ein alter Hut.


Also stellen Sie sich glaubwürdig, transparent dar, Sie haben doch nichts zu verbergen – benutzen Sie von Anfang an Monatszahlen! Sie setzen sich dann nicht der Gefahr aus, dass der Personalchef kostbare Zeit während des Vorstellungsgesprächs – wenn Sie unter diesem Gesichtspunkt überhaupt vor den Schreibtisch kommen! – mit unangenehmen, überflüssigen Fragen vergeudet.


Persönliche Daten


Sie stellen sich vor. Nennen Sie also Ihren Namen, Vornamen, ggf. Geburtsnamen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und -ort sowie Ihren Familienstand und evtl. Anzahl der Kinder.


Die Anzahl der Kinder und deren Alter ist für den Personalchef unter drei Gesichtspunkten wichtig:


Zum einen: Wie viel muss der Kandidat verdienen? Ein Familienvater mit Kindern stellt andere Ansprüche als einer ohne Kinder. Die bessere Lohnsteuerkarte gleicht das nicht aus, also muss er teurer eingekauft werden.


Dann: Welchen zusätzlichen Belastungen im privaten Bereich ist der Aspirant ausgesetzt? Kleine Kinder, die die ganze Nacht quengeln, weil sie Zähne bekommen, geben dem Brötchenverdiener wenig Chancen, ausgeruht zur Arbeit zu kommen.


Und nicht zuletzt: Die Einsatzmöglichkeit. Der zitierte Familienvater hat als Bewerber um eine Außendienstposition für ein großes Verkaufsgebiet wenig Chancen. Der Drang zum heimischen Herd wird eines Tages so groß, dass er anfängt, seine Tourenplanung – nicht umsonst heißt sie unter Insidern Lügenbuch – zu frisieren (denkt der Personalchef!). Statt zu übernachten, wird er abends nach Hause und morgens wieder ins Gebiet fahren (so unterstellt man ihm!). Rein rechnerisch ist das kein großer Schaden, Hotelübernachtung oder gefahrene Kilometer halten sich die Waage. Aber: Auch hier ist die Wahrscheinlichkeit, ausgeruht und pünktlich am nächsten Morgen den ersten Kunden zu besuchen, relativ gering.


Fazit: Einerseits macht es wenig Sinn, wenn Sie die Kinder einfach vergessen, der Arbeitgeber erfährt es spätestens über die Lohnsteuerkarte. Aber Sie können die Angaben etwas positiver aufbereiten, so z. B.: „1 Sohn, 17 Jahre“ statt: „1 Kind“ oder ist etwas persönlicher (Vielleicht hat der Leser selbst einen Sohn im gleichen Alter?), und „17 Jahre“ sagt dem Personalchef: Der Junge ist aus dem Gröbsten raus, ist keine große Belastung mehr.


Eine Mutter, die den Wiedereinstieg ins Berufsleben sucht, sollte am besten Formulierungen wie „ 2 erwachsene Töchter“ wählen.


Sie meinen, dass Sie keine Kirchensteuer mehr bezahlen sei Ihre ureigene Entscheidung, die nur Sie selbst etwas angeht! Das ist Irrtum! Schließlich steht die Konfession auch in Ihrer Lohnsteuerkarte, und der Arbeitgeber erfährt es spätestens bei Dienstantritt! Bestimmte Firmen, Verbände und Institutionen etc. legen Wert auf eine, vielleicht sogar auf eine bestimmte Konfession. Wenn Sie trotzdem vor den Schreibtisch des Personalchefs wollen, dann sollten Sie sich bedeckt halten – und keine Angaben machen. Vielleicht haben Sie Glück und können im persönlichen Gespräch überzeugen.


Sie empfinden meinen Vorschlag als unehrlich? Dann schreiben Sie:


Konfession: keine


Anderenfalls lassen Sie die Zeile komplett weg.


Warum wird innerhalb des Lebenslaufs unter „Angaben zur Person“ der Führerschein aufgeführt? Sie sind kein Außendienstmitarbeiter oder Berufskraftfahrer – hier ist er zwingend vorgeschrieben und Vertragsgegenstand; wenn Sie ihn verlieren, kann die Firma Sie fristlos entlassen. Sie wollen sich nur als Bauzeichner bewerben?


Trotzdem! Der Führerschein beinhaltet nicht nur die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, sondern auch eine Befähigung! Warum wollen Sie diese unterschlagen? Und außerdem: Vielleicht hat das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, seinen Sitz auf der grünen Wiese, und eine schlechte Busanbindung erwartet Sie – da ist es besser, Sie haben die Möglichkeit. Mit dem eigenen Wagen zur Arbeit zu kommen.


Diese Überlegung ist keine pure Menschenfreundlichkeit – wenn Sie zwei Stunden, inklusive zwei-, dreimal umsteigen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, leidet Ihre Arbeitskraft (und Arbeitsmoral); außerdem: Wie wollen Sie die Post aus dem Postfach holen, einen Kundenbesuch machen? Das sind die Überlegungen, die der zukünftige Chef anstellt!


Sind Sie Außendienstler/in, Berufskraftfahrer/in?


Der Hinweis …“seit 1975, unfallfrei“ sagt etwas über Ihre Fahrpraxis aus und darüber, dass Sie kein Verfahren anhängig haben, bei dem unter Umständen der Führerschein eingezogen werden könnte.


Bei Schulabgängern sind erweiterte Angaben, wie Eltern und Geschwister, zu machen.


Ergänzen Sie die Angaben durch ein professionelles Bewerbungsfoto, wenn Sie kein Deckblatt verwenden.


Berufliche Praxis


Was haben Sie bisher gemacht? Ihr Lebenslauf soll das verraten. Nennen Sie alle bisherigen Tätigkeiten mit kurzer Positionsbeschreibung. Machen Sie zudem Angaben zu Ihrem Verantwortungsbereich. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf der aktuellen Tätigkeit. Auch Dienstzeiten bei Bundeswehr und Zivildienst, längere Auslandsaufenthalte und Zeiten ohne Arbeitsstelle gehören in den Lebenslauf.


Die Berufsbezeichnung/en und die Firmenbezeichnung/en gehören nach vorn. Linksbündig ab Tabulator. Das erleichtert dem Auge die Zuordnung; der Personalchef kann an der Vorderkante entlangfahren und ist so schneller im Bilde. Zuerst kommt die Berufsbezeichnung, dann die Firmenbezeichnung, zum Schluss ggf. die Branchenbezeichnung und der Ort.


Wechseln Sie nicht willkürlich in der Reihenfolge der Bezeichnungen hin und her. Wenn Sie dann noch vergessen, die einzelnen Positionen durch Leerzeilen abzugrenzen, ist das Zuordnen von Zeiten zu den Tätigkeiten plötzlich ein Lotteriespiel, bei dem Sie der Verlierer sind – ich lege Unterlagen, die mir Rätselraten zumuten, erst einmal beiseite. Ob Sie jeweils wieder aus der Versenkung auftauchen, ist fraglich.


Wenn Sie unterschiedliche Positionen innerhalb der Firma bekleidet haben, lassen Sie das erkennen, zum Beispiel so:

01
.79

_

03

.81

Kaufmännischer Angestellter bei der Firma

Meyer, Müller & Co., Glasgroßhandlung, Schlungwitz


_

12

.81

Stellv. Abteilungsleiter bei der Firma

Meyer, Müller & Co., Glasgroßhandlung, Schlungwitz


_

12

.84

Abteilungsleiter bei der Firma

Meyer, Müller & Co., Glasgroßhandlung, Schlungwitz

Aufgabengebiet: Einkauf, Personalplanung, Controlling

Das Fehlen der ersten Zahl zeigt dem Personalchef, dass die folgenden Zeiten der gleichen Firma zuzuordnen sind. Durch die Wiederholung der Firmenbezeichnung wird dieser Umstand zusätzlich deutlich vor Augen geführt – jetzt ist wirklich nicht mehr zu übersehen, dass Sie in der gleichen Firma Karriere gemacht haben. Die Floskel „… bei der Firma“ ist nur Füllsel. Sie wird aus den Augenwinkeln wahrgenommen. Stünde es vorn, würde es empfindlich stören.

Das Aufgabengebiet sollten Sie bei der letzten Position in Kurzfassung nachschieben. Sie waren geschäftsführender Gesellschafter, eine Kurzfassung würde der Tätigkeit nicht gerecht werden? Lein Problem: Sie führen einen grafisch sauber aufgebautes, separates Anforderungsprofil Ihrer letzten Tätigkeit – nicht zu verwechseln mit dem „Anforderungsprofil“ im Anschreiben! – auf einem zweiten Blatt als Anlage zum Lebenslauf bei.

Der Verweis auf dieses zweite Blatt würde dann so aussehen:

01
.79

_

03

.81

Kaufmännischer Angestellter bei der Firma

Meyer, Müller & Co., Glasgroßhandlung, Schlungwitz


_

12

.81

Stellv. Abteilungsleiter bei der Firma

Meyer, Müller & Co., Glasgroßhandlung, Schlungwitz


_

12

.84

Abteilungsleiter bei der Firma

Meyer, Müller & Co., Glasgroßhandlung, Schlungwitz

- Anforderungsprofil der letzten Position siehe Seite 2 -

Und beenden den Lebenslauf mit:


ORT, den DATUM

Bundeswehr


Durch den Titel „Bundeswehr“ erhält der „berufliche Werdegang“ eine Unterbrechung. Natürlich erhebt sich die Frage: Warum einen Extratitel für den Wehrdienst?


Viele Personalchefs sehen als Erstes auf die Ableistung des Wehrdienstes unter dem Aspekt: Könnte er eingezogen werden, während er bei uns tätig ist?


Mit 45 Jahren allerdings kaum wahrscheinlich. Es hätte also ausgereicht, die Bundeswehr wie eine normale Tätigkeit aufzuführen. Der Extratitel „Bundeswehr“ macht dann zwangsläufig den zusätzlichen Titel „Weiterer beruflicher Werdegang“ nötig.


Ausbildung


Als Berufseinsteiger beginnen Sie diese Rubrik in Ihrem Lebenslauf mit der Grundschulzeit. Für den Personalmanager ist erfahrungsgemäß aber nur der höchste Schulabschluss im Lebenslauf interessant. Als Professional geben Sie daher nur den letzten Bildungsabschluss an.

Bitte schreiben Sie nicht „Schulausbildung“ – erst in der Lehre werden Sie für den späteren Beruf ausgebildet.


Weiterbildung


Unter dem Titel „Weiterbildung, Umschulung, Seminare“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre besonderen Qualifikationen darzustellen. Genauso, wie ein tabellarischer Lebenslauf ohne „Besondere Kenntnisse“ wie barfuss im Smoking wirkt, sollten Sie hier nicht versäumen, auf zusätzlich erworbene Kenntnisse zu verweisen.

Die Generation unserer Vorväter kam mit dem einmal erworbenen Wissen durchs Leben, das Wissen wurde durch gemachte berufliche Erfahrungen ergänzt bzw. bestätigt. Was man als Maurer gelernt hatte, reichte für das ganze Berufsleben aus – auch für die spätere Tätigkeit als Polier.


Heute sieht es anders aus: Wer sich nicht ständig auf dem Laufenden hält, fällt zurück. Ein Informatiker, der sich nicht intensiv mit Kursen, Fachbüchern auseinandersetzt, hat im Berufsleben kaum eine Chance. Ein Ingenieur, der zwei, drei Jahre beruflich pausiert, ist dann allenfalls noch ein guter Techniker.


Sollten Sie berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, Kurse vorzuweisen haben, fügen Sie die Zertifikate als Anlage bei, und weisen Sie im Lebenslauf darauf hin. Sollte die Anzahl der Kurse ein vertretbares Maß überschreiten, nehmen Sie ein gesondertes Blatt; verfahren Sie mit den Angaben wie mit dem gesonderten Anforderungsprofil. Sie können auch beides gemeinsam auf eine Seite bringen.


Aber achten Sie darauf, dass nur wirklich wichtige, für das Berufsbild relevante Kurse aufgeführt werden: Der Makrameekurs an der VHS dürfte kaum von belang sein, wenn Sie sich als Friseurin bewerben wollen.


Sie sind Schulabgänger und haben noch nichts vorzuweisen? Wollten Sie nicht schon längst einen DV-Kurs bei der Volkshochschule belegen, damit Sie ihren PC besser in den Griff bekommen? Na, also!


Setzen Sie Schwerpunkte in Ihrem Lebenslauf – auch in dieser Rubrik: Führen Sie nur Seminare auf, die für die entsprechende Position wichtig sind.


Kenntnisse und Fähigkeiten


Hier kann Ihr Lebenslauf punkten. Nennen Sie Computerkenntnisse, Fremdsprachen, Umgang mit Werkstoffen und andere Zusatzqualifikationen. Wichtig: Schummeln Sie nicht, wenn es um den Grad Ihrer Kenntnisse geht – im Zweifelsfall werden die Kenntnisse im späteren Vorstellungsgespräch abgefragt.


Mitgliedschaften und Hobbys


Natürlich möchte Ihr Gegenüber Sie persönlich kennenlernen. Trotzdem: Sprechen Sie im Lebenslauf nur über Hobbys, wenn es einen direkten Bezug zur angestrebten Position untermauert.


Nicht vergessen:

Orts- und Datumsangabe sowie Ihre Unterschrift am Ende des Lebenslaufs.


Der richtige Lebenslauf: Die Reihenfolge


Beginnen Sie den Lebenslauf mit der aktuellen Position. Darauf folgen alle weiteren Stationen in umgekehrter Reihenfolge. Vorteil: Ihr aktueller Qualifizierungsstand ist auf einen Blick erkennbar. Wichtig außerdem: Benennen Sie alle Stationen zeitlich – am besten, indem Sie Monat und Jahr angeben.


Der richtige Lebenslauf: Standards


Achten Sie auf einen übersichtlichen Aufbau Ihres Lebenslaufs. Die Schrift sollte nicht kleiner als 10 Pkt. sein. Nennen Sie ausschließlich Fakten. Wer sich auf die Wesentlichen beschränkt, wird automatisch eine überschaubare Seitenzahl in seinem Lebenslauf einhalten.


Der richtige Lebenslauf: Individualität


Was für das Anschreiben gilt, ist auch für den Lebenslauf entscheidend. Schneiden Sie Ihren Lebenslauf individuell auf die ausgeschriebene Stelle zu. Stellen Sie sich folgende Fragen: Geht Ihr Lebenslauf auf die Bedürfnisse des Unternehmens ein? Orientieren Sie sich mit Ihren Formulierungen an der Stellenausschreibung? Ergänzen sich Anschreiben und Lebenslauf inhaltlich?


Die vier wichtigen Kriterien für einen aussagekräftigen Lebenslauf

Studienabbruch – Kein Beinbruch


Ein Studienabbruch sollte begründet werden.


Vorweg: Ein Ausstieg aus dem Studium wurde noch vor wenigen Jahren als Karriereknick betrachtet, der Aussteiger war mit einem Makel behaftet. Heute kehren viele Studenten der deutschen Universität den Rücken; Studenten betuchter Eltern gehen ins Ausland, nach England oder studieren in den USA. Oder fliegen Warteschleifen. Weniger Betuchte besuchen lieber eine entsprechende Fachhochschule.


Bevor wir uns der Argumentation eines Studienabbruchs zuwenden, sollten wir uns kurz mit den Ursachen auseinandersetzen – Schlagworte wie Bildungsnotstand und der Ruf nach einer Bildungsreform sind heute in aller Munde – viele Urteile und Vorurteile kursieren.


Nicht nur Politiker fordern öffentlich einen radikalen Wandel an Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. Deutschlands Universitäten, einst Modell für die Welt, erstarren in ihrer größten Krise.


Diese Situation ist bekannt – auch in den Führungsetagen der Konzerne, in den Büros der Personalchefs, Personal- und Unternehmensberatern.


Nachfolgend Beispiele einer richtigen Argumentation für Ihren Studienabbruch:



Die Studienzeit im Lebenslauf


Führen Sie die Studienzeit unter dem Titel STUDIUM auf und lassen Sie die letzte Zeile „Abschluss als XYZ“ weg.


Sollte die absolvierte Studiendauer der normalen Studienzeit entsprechen, kann der Personalchef bei flüchtiger Betrachtung zu der Meinung gelangen, Sie hätten einen Abschluss. Ein gewiefter Personalchef wird Ihnen allerdings schnell auf die Schliche kommen – es fehlen entsprechende Unterlagen, Zeugniskopien. Im Lebenslauf den Abschluss zu vergessen, ist keine direkte Lüge. Sie wissen ja: „Sage nicht immer alles, was Du weißt, aber wisse immer, was Du sagst“.


Im Bewerbungsschreiben ist es jedoch von Vorteil, mit einem Satz den Sinneswandel, Ausstieg, Abbruch oder Wechsel zu erklären; Sie haben es dann leichter, Ihre Beweggründe im Vorstellungsgespräch zu erklären.


Haftstrafen – Der Unterschied zwischen Verschweigen und Lügen


„Wer einmal aus dem Blechnapf frisst“ – das Wiederkommen nicht vergisst!


Wird gern mit galligem Humor von entlassenen Strafgefangenen ergänzt.


Sie haben die feste Absicht, diesen Spruch Lügen zu strafen. Sie haben am Gefängnistor nicht zurückgesehen. Sie sind fest entschlossen, es diesmal besser zu machen. Wenn Sie jetzt von mir den erhobenen Zeigefinger erwarten, muss ich Sie angenehm enttäuschen. Einige Tipps sollen Ihnen helfen, wieder Fuß zu fassen.


Dass Sie gute alte Bekannte, d. h. schlechten Umgang, besser meiden, ist Ihnen inzwischen klargeworden. Als Erstes sollten Sie zum Bewährungshelfer, zur Gefangenenfürsorge, zum Sozialamt und natürlich mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen. Seien Sie nicht zu stolz, Hilfe zu suchen. Die Gesellschaft ist dazu verpflichtet. Sie haben Ihre Strafe abgesessen und haben ein Anrecht auf eine zweite Chance. Die Gesellschaft erweist sich selbst einen Bärendienst, wenn sie Ihnen nicht bei einem Neustart hilft. Rückfällige sind für das Allgemeinwohl teurer als Hilfen (oder Präventivmaßnahmen). Nur leider sind diese Maßnahmen nicht sehr populär.


Sorgen Sie dafür, dass der Teufelskreis: kein offizieller Wohnsitz – keine Arbeit, keine Arbeit – keine Wohnung für Sie gar nicht erst zum Problem wird. Sie sind kein Hauptmann von Köpenick. Halten Sie Ihre Entlassungscent zusammen, und versuchen Sie sofort, sich eine gute Adresse zu besorgen. Sie brauchen eine normale Adresse, wenigstens für das Bewerbungsschreiben, möglichst mit Telefon.


Ihre Vorstrafe gehört auch nicht in den Lebenslauf – Sie wollen sich doch nicht für den Papierkorb bewerben. Das hat nichts mit lügen zu tun. Die Wahrheit verschweigen und lügen ist ein großer Unterschied.


„Sage nicht immer, was Du weißt,
aber wisse immer, was Du sagst!“

Sagte schon Abraham Lincoln. Im Privatleben setze ich Verschweigen mit Lügen gleich – im Berufsleben gelten andere Spielregeln.


Der Gesetzgeber sieht es ähnlich: Es gibt nicht nur beschränkte und eine unbeschränkte Auskunft, entsprechend der Schwere der Strafe, auch das Recht, über einen Menschen Auskünfte einzuholen, wird nicht jedem gleichermaßen gestattet: Eine Behörde hat wesentlich weiter reichende Möglichkeiten, Einblick in Ihr Vorleben zu nehmen, als eine Firma der freien Wirtschaft – was den Schluss zulässt, dass der Gesetzgeber Verschweigen nicht mit Lügen gleichsetzt, da er es sanktioniert. Wer sich beispielsweise bei einer Versicherungsgesellschaft für den Außendienst bewirbt, muss ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Warum? Weil die Versicherungsgesellschaft auf normalem Wege keine Auskunft bekommt.


Holen Sie sich Rat bei Ihrem Bewährungshelfer oder einem Rechtsanwalt. Hier kompetent Auskunft zu geben würde nicht nur den Rahmen dieses Bewerbungshandbuches sprengen – ein Personalberater darf keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben. Wenn Sie Berufskraftfahrer sind und wegen eines Verkehrsdeliktes vorbestraft sind, werden Sie spätestens beim Vorstellungsgespräch Farbe bekennen müssen. Wichtig ist, dass Sie vor den Schreibtisch kommen, damit Sie erläutern, argumentieren können. In einem Lebenslauf, einem Bewerbungsschreiben können Sie nichts erklären; Ihr Karriereknick braucht den Dialog.


Gehen Sie zu Ihrer Agentur für Arbeit, und führen Sie als Erstes ein ausführliches Gespräch mit dem für Sie zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager. Lassen Sie sich vom SIS, dem Stellen-Informations-Service, aktuelle Stellenangebote ausdrucken.

Und noch ein Tipp: Der SIS ermöglicht Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber, da die Stellenangebote in offener Form – mit Firmennamen, Branche, Anschrift, Telefon, Ansprechpartner – angeboten werden.


Nutzen Sie also die Möglichkeit, Ihre Bewerbung telefonisch anzukündigen.


Sollten Sie gleich telefonisch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, nehmen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, Anschreiben, Lebenslauf und Zeugniskopien in der Bewerbungsmappe abgeheftet mit.


Wo ist „Schönfärben“ erlaubt?


Der Begriff „Schönfärben“ trifft nicht ganz den Kern der Sache. Wenn ich etwas „schönfärbe“, dann verändere ich etwas.


Hier geht es darum zu überlegen, welche Angaben Sie zweckmäßigerweise in Ihrem Lebenslauf verschweigen sollten, damit Sie eine Chance haben, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Sollte das Gespräch in die gewünschte Richtung laufen, dann haben Sie einen verständnisvollen Gesprächspartner und können immer noch das eine oder andere nachschieben.


In diesem Zusammenhang: Es gibt Fragen, die juristisch unzulässig sind, aber immer wieder in Personalfragebögen auftauchen. Viele Bewerber meinen daher aus Unkenntnis, sie müssten von sich aus Fragen aufwerfen, dazu Stellung nehmen, etwas bekennen, was entweder gar nicht gefragt wurde oder den Frager nichts angeht.


Fragen nach Ihren Sexualleben oder einer etwaigen Schwangerschaft sind unzulässig. Selbst wenn Sie die Frage mit „Nein“ beantwortet haben und acht Wochen später Ihr Zustand offensichtlich ist, kann man Ihnen keinen Strick daraus drehen. Hier geht es auch um den Schutz des ungeborenen Lebens.


Das Thema Vorstrafen wurde in einem anderen Kapitel abgehandelt; hier nur soviel: Wenn die Art der Vorstrafe nichts mit der angestrebten Tätigkeit zu tun hat, gehört sie auch nicht in den Lebenslauf.


Sie sind soundsoviel Prozent schwerbeschädigt? Auch diese Angaben gehören nicht in den Lebenslauf. Sie bleiben einer Klärung bzw. Darstellung im Vorstellungsgespräch vorbehalten. Auch irgendwelche Erklärungen zu Ihren persönlichen Angaben, warum und seit wann Sie geschieden sind oder getrennt leben, sind nicht relevant – Sie wissen nicht, wie Sie vom Personalchef aufgenommen werden. Auch politische oder religiöse Bekenntnisse oder die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft haben nichts im Lebenslauf zu suchen, es sei denn, Sie bewerben sich z. B. bei einem katholischen Kindergarten, bei Firmen, Institutionen oder Behörden, von denen Sie wissen, dass dort darauf Wert gelegt wird.


Sie sind Ausländer? Ganz gleich, warum Sie jetzt in Deutschland leben – Sie brauchen und sollten es nicht langatmig erklären. Warum für etwas eine Entschuldigung bringen, für das Ihr Geburtsland eine natürliche Erklärung ist – jeder ist in jedem anderen Land ein Ausländer. Entweder die Firma beschäftigt Ausländer, egal welcher Couleur, dann ist eine Erklärung überflüssig, oder Sie haben es mit Menschen zu tun, die sich für den Nabel der Welt halten, dann nützt Ihnen auch eine Erklärung nichts.


Ein Tipp:

Besorgen Sie sich eine Selbstauskunft bei der SCHUFA – Kostenpunkt derzeit 7,80 EUR, die Adresse steht im Telefonbuch der nächstgrößeren Stadt-, und sorgen Sie dafür, dass alte, längst bezahlte Ratenkäufe etc. gelöscht werden. Das geschieht leider nicht automatisch. Wenn Sie bei Meyer & Co. Möbel auf Raten gekauft oder bei dem Händler Ihres Vertrauens ein Auto geleast haben und der Vertrag ist von Ihrer Seite erfüllt worden, sind die Händler verpflichtet, die SCHUFA zu informieren. Leider passiert es immer wieder, dass der Meldepflicht im Drange der Geschäfte nicht nachgekommen wird.


Handschriftlicher Lebenslauf


Der „Handgeschriebene“ ist, ohne Umschweife ausgedrückt, ein alter Zopf. Trotzdem: Viele Firmen und vor allem Behörden fordern ihn noch immer. Warum? Ich behaupte, der Entscheidungsträger (Personalchef oder Geschäftsführer) schiebt hier einen Teil seiner Verantwortung auf den Graphologen ab. Graphologen? Genau! Selbst vor der Jahrhundertwende, als noch mit dem Gänsekiel geschrieben wurde, waren schon die graphologischen Gutachten umstritten. Wie viel mehr in einer Zeit, in der kaum noch Briefe geschrieben, nur noch flüchtige Notizen gemacht und auch die nur in das Notebook getippt werden, also nur noch wenige eine ausgeschrieben Handschrift haben!


Vor einigen Monaten saß ich einem Diplom-Ingenieur (FH), Fachbereich Maschinenbau, gegenüber. Ein, so meine persönliche Beurteilung, hochintelligenter Mann, erstklassige Zeugnisse, drei Jahre Berufserfahrung, CAD- und SAP-Kenntnisse, Auslandserfahrung, fließend Englisch in Wort und Schrift. Er hatte gerade das Vorstellungsgespräch hinter sich. Auf seine direkte Frage an den Personalchef, wie seine Chancen denn stünden, antwortete ihm dieser sinngemäß:


„Ihre Chancen sind gut, sie könnten gar nicht besser sein, die Arbeitsplatzbeschreibung und die Konditionen sind besprochen – die Vertragsunterzeichnung ist meines Erachtens nur eine reine Formsache, die Tests (gemeint sind hier Leistungs-, Eignungs- und Persönlichkeitstests) sind von Dr. Sowieso ausgewertet worden, und das Gutachten entspricht unseren Erwartungen, uns fehlt nur noch das graphologische Gutachten aus Bielefeld …“


Eine Woche später saßen wir uns erneut gegenüber. Statt Sekt tranken wir eine Tasse Kaffee – es gab nichts zu feiern. Die Position war anderweitig besetzt worden. Als er sich nicht so ohne Weiteres abweisen ließ und nach dem konkreten Grund fragte, bekam er zur Antwort:


„Ich hätte Sie gern eingestellt, weil Sie, abgesehen von Ihrem persönlichen überzeugenden Erscheinungsbild auch der Bewerber mit der besten fachlichen Qualifikation waren. Aber der Graphologe, auf dessen Urteil die Geschäftsleitung sehr viel Wert legt, hat kein gutes Haar an Ihnen gelassen. Tut mir ehrlich leid.“


Glücklicherweise hat er wenig später eine seinen Vorstellungen entsprechende Position erhalten. Die Probezeit hat er hinter sich und fühlt sich in seiner neuen Firma sehr wohl. Diese kleine Begebenheit soll nur verdeutlichen, nach welchen Kriterien oftmals entschieden wird.


Irina und Peter A. Hoppe hatten sich mal den Spaß erlaubt und haben einen Graphologen mit zwei handschriftlichen Lebensläufen – von einem Diplom-Betriebswirt geschrieben für einen Mechaniker und umgekehrt – konfrontiert. Das Resultat war auch entsprechend. Konkret: Die Gutachten ließen eindeutig erkennen, dass man sich am Inhalt der Lebensläufe und nicht an der Handschrift orientiert hatte!


Wie verbindlich ist das graphologische Gutachten?


Mit einem graphologischen Gutachten ist es wie mit dem Tonbandmitschnitt eines Telefongesprächs: Der Mitschnitt hat keinerlei Beweiskraft vor Gericht, wenn nicht die ausdrückliche Genehmigung beider Gesprächspartner vorliegt. Ein graphologisches Gutachten ist juristisch sogar strafbar, wenn der Kandidat nicht einverstanden ist. Es ist empfehlenswert, das Einverständnis in den Text hineinzuformulieren, mit der Auflage, dass Ihnen das Gutachten zugänglich gemacht wird. Sie haben ein Anrecht darauf.


Was geht hier eigentlich vor?


Auch der Personalchef sitzt, wie man so schön sagt, zwischen Baum und Borke. In Zeiten der Personaleinsparung auf der einen und dem Überangebot an Fachkräften auf der anderen Seite kann es passieren, dass der falsche Bewerber eingestellt wird. Dazu kommt, dass ein Personalchef bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage einem starken Druck ausgesetzt ist, er muss ständig seinen Stuhl verteidigen – oder hat zumindest das Gefühl. Das führt zu Verkrampfungen und diese logischerweise zu Fehlentscheidungen. Fehlentscheidungen aber kann sich niemand leisten. Also delegiert er die Verantwortung.


Wenn der Personalchef bei einer Fehlentscheidung eine Mitschuld auf Personalberater, Psychologen, Graphologen abschieben kann, hat er noch einmal seine Haut gerettet.


Aber auch Personal- und Unternehmensberater, Psychologen, Graphologen etc. kennen die Spielregeln – Ihre Gutachten sind mit vielen Wenn und Aber gespickt. Wenn der Bewerber sich als Niete erweist, heißt es, das habe ich ja gleich gesagt! Wenn er sich als fähiger Mitarbeiter beweist – na und, Schwamm drüber!


Doch zurück zum „handschriftlichen Lebenslauf“. Wenn Sie um den „Handgeschriebenen“ nicht herumkommen, skizzieren Sie, wie im nachfolgenden Beispiel der Lenchen Wacker, Ihr soziales Umfeld oder schreiben Sie einige Zeilen aus einem berufsbezogenen Fachbuch oder Ihrer Dissertation etc. ab, mit dem Vermerk: Handschriftenprobe!


In jedem Falle sollten Sie jedoch das aktuelle Datum und Ihre Unterschrift nicht vergessen!

Muster Handgeschriebener Lebenslauf

Tabellarischer Lebenslauf


Der tabellarische Lebenslauf, das sagt schon sein Name, unterscheidet sich vom „Prosa“-Lebenslauf durch seine streng gegliederte Form. Ganz gleich, ob Sie ihn zeitlich oder sachlich gliedern.


Ein perfekter tabellarischer Lebenslauf überzeugt durch kurze, prägnante Formulierungen, eine logische Struktur und das Fehlen von offensichtlichen oder unerklärten Lücken.


Wie auch beim Bewerbungsanschreiben gilt es den Inhalt auf jede einzelne Bewerbung anzupassen und die für die angestrebte Position relevanten Aspekte besonders herauszustellen. Von einem Standard-Lebenslauf für alle Bewerbungen ist abzuraten.


1. Form und Gliederung - Tabellarischer Lebenslauf


Allgemein sollte der Lebenslauf kurz und knapp formuliert, möglichst mit Computer oder Schreibmaschine geschrieben und übersichtlich auf ein bis maximal drei Seiten verteilt werden.


Bei der Gliederung haben sich zwei Herangehensweisen etabliert:



Hier gibt es zwei Varianten mit jeweiligen 'strategischen' Vorteilen:


Die französische oder amerikanische Form beginnt oben in der Gegenwart und endet unten mit der Schulbildung. So hat der Personaler gleich die aktuellsten Stationen im Blick und kann bei Bedarf das Rad der Zeit weiter zurückdrehen. Gleichzeitig kann man eventuelle Schwachstellen / Löcher im Lebenslauf, welche der frühen Jugend zuzuschreiben sind, galant auf die hinteren Seiten oder das Seitenende verbannen.

Nicht zu empfehlen wäre die amerikanische Version, wenn die letzten Jahre eher durchwachsen oder von langer Beschäftigungslosigkeit geprägt waren. In diesem Fall bietet sich die nebenstehende Zusammenfassung nach Themenschwerpunkten an.

Muster 1 - Tabellarischer Lebenslauf

Muster 2 - Tabellarischer Lebenslauf

Französischer/Amerikanischer Lebenslauf

2. Die deutsche Form beginnt oben mit der Schulzeit und endet unten mit den letzten Stationen der Gegenwart. Das oben erwähnte gilt entsprechend andersherum.


1.2 Die Zusammenfassung der Stationen nach Themenschwerpunkten oder Oberbegriffen


Dies ist die beste Möglichkeit nicht nachweisbare Zeiten im Lebenslauf zu tarnen. Darüber hinaus ist es möglich noch stärker auf die eigenen Stärken einzugehen - und vielleicht sogar im Lebenslauf einen roten Faden zu spinnen, der, wenn konsequent zu Ende gedacht, eigentlich nur in der angestrebten Stelle gipfeln kann. ;-)

Im Gegensatz zur chronologischen Aufzählung ist hier in jedem Fall mehr Fingerspitzegefühl gefordert. Gruppieren, thematisches Verbinden und maßvolles Akzentuieren sollten auch für Dritte übersichtlich und nachvollziehbar sein.

Dazu ein Gliederungsvorschlag:



Ausformulierter Lebenslauf

Bei manchen Stellenanzeigen wird verlangt, dass ein ausformulierter Lebenslauf (Prosa Lebenslauf) beigefügt wird. Dieser ausformulierte Lebenslauf kann dann je nach Anforderung handschriftlich oder Maschinen geschrieben verfasst werden. Der ausformulierte Lebenslauf fasst praktisch alle Daten, die Sie in einem tabellarischen Lebenslauf verwenden würden, in einem Text zusammen.

Sie müssen dabei darauf achten, dass der Textfluss erhalten bleibt und dass Sie die einzelnen Sätze, und damit die Daten, miteinander verknüpfen. So ist es sinnvoll, erst einen tabellarischen Lebenslauf zu erstellen und danach den ausformulierten Lebenslauf daraus zu entwickeln. So schweifen Sie nicht ab und vermeiden Nebensächlichkeiten.

Achten Sie darauf, dass aus Ihrem ausformulierten Lebenslauf kein zweites Anschreiben wird. Vermeiden Sie es, auf Ihre Stärken oder Ihre Motivation noch einmal gesondert hinzuweisen.


Ausformulierter Lebenslauf (BEISPIEL):


Mein Name ist Karl Schuster. Ich wohne in der Breiten Straße 8, 12345 Hamburg. Geboren wurde ich am 24. November 1978 in Berlin. Nach meiner Schulzeit, die ich 1998 mit der Abiturnote 1,5 abschloss, absolvierte ich eine kaufmännische Lehre bei der ABC Services in Berlin. Meine Ausbildung bestand ich nach zwei Jahren mit der Note "sehr gut".


Nach der Ausbildung leistete ich meinen Wehrdienst in der Hübschner-Kaserne in Ludwigshafen ab. Danach nahm ich ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Berlin auf, wo ich 2003 mein Vordiplom mit der Note 2,6 bestand. Im Hauptstudium belegte ich als Hauptfächer internationales Marketing, Unternehmensführung und Verkaufspsychologie. Meine dort erworbenen Kenntnisse konnte ich in zwei freiwilligen Praktika bei der Firma XYZ in der Abteilung Produktmarketing und in der Firma BVC als Assistent des Vorstandes nachweisen.


Das Thema meiner Diplomarbeit lautete: "Preissetzungsspielräume für regionale Bierbrauer in der Krise." Die Diplomarbeit wurde mit der Note 1,0 bewertet, sodass ich meine Ausbildung an der Universität erfolgreich mit der Diplomnote 1,5 abschließen konnte.


Erwähnenswert ist sicherlich noch, dass ich nach dem Diplom ein halbes Jahr in Buenos Aires und in Kapstadt verbracht habe, um meine Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern.


Europäischer Lebenslauf


Seit 2002 gibt es nun einen europäischen Lebenslauf. Diese genormte Fassung wurde vom Cedefop (Centre Europeen pour le Developpement de la Formation Professionnelle) erstellt. Mit diesem europäischen Lebenslauf sind Sie auf alle Fälle auf der sicheren Seite, wenn Sie sich im europäischen Ausland bewerben wollen. Mit dem europäischen Lebenslauf soll vonseiten der Politik ein Beitrag zur Mobilität der Arbeitnehmer in Europa geleistet werden.


Durch den europäischen Lebenslauf können nun Qualifizierungen, Kompetenzen und Berufserfahrungen der Bewerber aus unterschiedlichen Ländern besser verglichen und damit auch bewertet werden.


Die EU-Kommission ruft alle Unternehmen und Bewerber auf, bei der Erstellung und Anforderung von Lebensläufen dieses Muster zu benutzen, um Angaben in allen EU-Staaten vergleichbar zu machen.


Der EU-Lebenslauf soll demnächst um ein Zeugnismuster ergänzt werden, mit dem die Beurteilung von Arbeitnehmern ebenso standardisiert werden soll. So erfolgt eine weitere Angleichung des Bewerbungsverfahrens in Europa.


Der einheitliche Lebenslauf ist in allen EU-Sprachen erhältlich.


Folgender Link führt Sie zu einem europäischen Lebenslauf:


http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Downloads.csp;jsessionid=B1EB81E615A84062959A9FBDD2B1F082.wpc1

Muster - Europäischer Lebenslauf

Anforderungsprofil


Die separate Darstellung eines „Anforderungsprofils in Ergänzung zum Lebenslauf“ ist ein Kunstgriff, um den eigentlichen Lebenslauf nicht über Gebühr lang werden zu lassen.


Alles, was über eine Seite hinausgeht, gilt unter Personalchefs schon als „Geschwafel“.


Der Personalchef, der Wert auf einen lückenlosen Lebenslauf legt, wird sich mit der ersten Seite ausgiebig beschäftigen. Der Leser, den die Anforderung der letzten Position mehr interessiert, wird sich demzufolge auch intensiver mit der Ergänzung, dem separaten Anforderungsprofil auseinandersetzen.


An den nachfolgenden Beispiel(en) sehen Sie, dass sich die Darstellung eines gesonderten Anforderungsprofils für alle Berufsgruppen eignet – nicht nur für Manager und Aufsichtsratsmitglieder.

Lebenslauf - Prüfliste


  1. Ist der Lebenslauf übersichtlich gegliedert und ansprechend im Erscheinungsbild?
  2. Ist er logisch aufgebaut und lässt sich leicht und schnell lesen?
  3. Können Sie auf Fragen zu Lücken im Schul- und Arbeitsleben eine Antwort geben?
    z. B.
    Studienabbruch
    Haftstrafen
    in der Textilindustrie: (z. B. Verlegung der Produktionsstätten nach Fernost)
    aus der Firmenpolitik: (z. B. Generationswechsel, Umstrukturierung und damit verbundene Personaleinsparung).
    aus der Misswirtschaft der Firma: (z. B. Insolvenz oder Anschlußinsolvenz, da die Zulieferfirma von XYZ Insolvenz anmeldete, Schließung der Filiale).
  4. Weist der Lebenslauf einen Wechsel im Berufsweg auf? Ist er verständlich dargestellt?
  5. Beinhaltet der Lebenslauf Informationen, die eine Eignung für die angestrebte Stelle nachweisen oder zumindest erkennen lassen?
  6. Informiert er über Aktivitäten neben der Ausbildung bzw. Arbeit? (Vereine, Hobbys, Sport)
  7. Ist deutlich zwischen Theorie und Praxis unterschieden?
  8. Sind wichtige Tätigkeiten hervorgehoben?
  9. Wurden arbeits- und lernfreie Zeitspannen sinnvoll und zielgerichtet genutzt? (z. B. häusliche Tätigkeiten, Fort- und Weiterbildungskurse)
  10. Decken sich die Angaben im Lebenslauf mit den übrigen Bewerbungsunterlagen?
  11. Sind Belege für angegebene Tätigkeiten/Weiterbildungen in den Anlagen?
  12. Haben Sie den Lebenslauf von anderen lesen lassen und kommt das, was Sie darstellen wollen, beim anderen auch so an?
  13. Ist der Lebenslauf unterschrieben und mit aktuellen Datum versehen?
  14. Haben Sie Ihre Arbeitslosigkeit im Lebenslauf positiv dargestellt? Schreiben Sie nicht „arbeitslos“, Sie sind neutral „arbeitsuchend“ oder „stellensuchend“.


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